Silberbach spricht bei Sozialversicherung über nachhaltige Finanzierungsmodelle.

Zur Startseite

Sozialversicherung: Silberbach fordert nachhaltige Finanzierung

„Für eine zukunftsfeste Sozialpolitik müssen endlich nachhaltige Fortschritte bei den Pflegefinanzen, der Stabilisierung der Rente, im Arbeitsschutz und bei der Krankenhausreform erzielt werden“, forderte dbb Bundesvorsitzender Ulrich Silberbach auf 10. Gewerkschaftstag der GdS (Gewerkschaft der Sozialversicherung) am 23. April 2024 in Magdeburg. Den dbb frustriere es, „immer auf nachhaltige Reformen zu drängen und als Ergebnis eine Mini-Reform zu erhalten, die gerademal die gröbsten Löcher stopft.“ Als Beispiele nannte Silberbach das Rentenpaket II, die Kranken- und Pflegeversicherung und die Arzneimittelversorgung. „An die wirklich großen Räder hat sich die Politik noch nicht herangetraut oder sie werden – wie bei der Krankenhausreform – durch ungeschicktes Taktieren zerredet“, kritisierte Silberbach.

In seinem Grußwort nahm der dbb Chef auch Bezug auf „Wir machen Zukunft“, das Motto des GdS-Gewerkschaftstags. Zukunft zu machen werde mit zunehmender Ungewissheit immer mehr zur Herausforderung. Silberbach: „Die Krisen unserer Zeit haben uns in aller Deutlichkeit gelehrt, dass sich die Welt von dem einen auf den anderen Tag gehörig ändern kann. Umso mehr müssen wir uns absichern und die notwendigen Weichen stellen.“ Dabei sei eine auskömmliche und verlässliche Finanzierung der Sozialversicherung in vielerlei Hinsicht unerlässlich, auch gerade um die Träger der Sozialversicherung personell aufgabengerecht aufzustellen. „Die Sozialversicherung ist die wichtigste Institution unserer sozialen Sicherung. Diese Sicherung ist besonders wertvoll in einer Welt, die vom Wandel und einer zunehmenden Ungewissheit geprägt ist“, erklärte Silberbach und lobte die Arbeit der Beschäftigten und ihrer Fachgewerkschaft GdS: „Ihr seid die Expertinnen und Experten und stellt Euer geballtes Wissen und Eure langjährige Erfahrung zur Verfügung. Damit seid Ihr wichtige Ansprechpartner für die Politik und gestaltet die Zukunft der Sozialpolitik mit. Dafür gebührt Euch großer Dank!“

Im Rahmen des Gewerkschaftstags wurde der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Maik Wagner zum Bundesvorsitzenden der GdS wiedergewählt. Silberbach dankte ihm für seinen Einsatz innerhalb der GdS und im Dachverband.

Der neu gewählte GdS-Bundesvorstand setzt sich wie folgt zusammen:

GdS-Bundesvorsitzender: Maik Wagner (AOK Sachsen-Anhalt)

Stellv. GdS-Bundesvorsitzende/r: Oliver Bönecke (IKK classic), Elke Janßen (DRV Rheinland) und Uwe Primus (AOK NordWest).

Weitere Bundesvorstandsmitglieder: Ines Prell (SVLFG), Melanie Scheffler (DRV KBS), Sven Both (BG BAU), Michael Schwick (Agentur für Arbeit), Tanja Brüggemann (AOK Niedersachsen), Matthias Krick (AOK Rheinland-Pfalz/Saarland), Klaus Kirmaier (DRV Bayern Süd) und Andreas Freundt (AOK Baden-Württemberg).

Kooptierte Bundesvorstandsmitglieder von fairTK: Stefan Burkötter und Andreas Stegemann

Bundesgeschäftsführer: Stephan Kallenberg

Stellv. Bundesgeschäftsführerin: Nora von Stein

Der dbb Bundesvorsitzende gratulierte dem neu zusammengestellten Vorstand im Namen der gesamten Bundesleitung und wünschte ihm alles Gute, viel Kraft und Erfolg bei seiner Arbeit.

Datum: 23. April 2024

Diesen Beitrag teilen

E-Mail
Drucken
Facebook
Twitter

Letzte Beiträge

Endlich: Niedersachsen plant amtsangemessene Alimentation 

Die Besoldungsanpassung zum 01.04.2026 ist zunächst nur die schnelle Übertragung der ersten Tarifstufe: Die Bezüge steigen rückwirkend um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Anwärterinnen und Anwärter erhalten 60 Euro mehr. Diese Anpassung ist wichtig, löst aber noch nicht die eigentliche verfassungsrechtliche Frage der amtsangemessenen Alimentation. Die Auszahlung wird mit der Juli-Abrechnung erwartet.  Ein wichtiger Schritt – aber nur ein erster. Denn die eigentliche Weichenstellung

Weiterlesen »

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Gesetzentwurf bleibt an entscheidender Stelle stehen

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist das zentrale deutsche Antidiskriminierungsgesetz. Es wurde am 14. August 2006 verabschiedet und trat am 18. August 2006 in Kraft. Erstmals wurde damit der Schutz vor Diskriminierung in Deutschland umfassend gesetzlich geregelt – insbesondere in der Arbeitswelt, aber auch bei Alltagsgeschäften und im Zivilrecht. Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen etwa wegen Geschlechts,

Weiterlesen »

Katrin Staffler: „Alle werden ihren Beitrag leisten müssen“

Im Interview mit dem dbb magazin macht Staffler deutlich, dass angesichts der Finanzlage von Kranken- und Pflegeversicherung alle Akteure ihren Beitrag leisten müssen, ohne chronisch kranke und pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen zu überfordern. „Wir müssen das Geld der Solidargemeinschaft sehr sorgsam ausgeben und sicher auch an der einen und anderen Stelle Leistungen auf das Wesentliche konzentrieren.“

Weiterlesen »

Loading...